Für den von uns betreuten Personenkreis steht nach der Haftentlassung kein
Wohnraum und keine Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung.
Durch das Angebot einer vorläufigen Unterkunft sind wir in der Lage,
diese unsichere Situation aufzufangen.
Aufgenommen werden straffällig gewordene Menschen, die eine gewisse Motivation zu
ihrer Wiedereingliederung mitbringen. Nicht aufgenommen werden können Durchwanderer, Jugendliche und akut Suchtkranke,
die nicht in therapeutischer Betreuung sind.
Schwerpunkt der Arbeit sind Einzel- und Gruppengespräche mit dem Ziel, Möglichkeiten
einer legalen Existenzsicherung zu finden, um ein Abgleiten in erneute
Straffälligkeit zu verhindern.
Im Übergangswohnheim in der Kirchstrasse gibt es eine 1-Zi-Wohnung, eine
2-Zi-Wohnung und eine 4-Zi-Wohnung mit insgesamt acht Plätzen.
Außerdem gibt es noch eine externe 2-Zimmerwohnung.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt derzeit bei 6-12
Monaten