Der TOA ist der Versuch, einen bestehenden Konflikt (Streit)
mit Hilfe eines Vermittlers zu schlichten.
Es geht um die Wiedergutmachung zwischen dem Täter, der einem
anderen einen Schaden (z.B. Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung
oder Diebstahl) zugefügt hat und dem geschädigten Opfer.
Wird der TOA erfolgreich, d.h. zur Zufriedenheit beider abgeschlossen, kann
der Staatsanwalt oder der Richter das laufende Verfahren einstellen.
Der TOA ist in erster Linie für persönliche Opfer gedacht. Geschädigte Institutionen müssen durch einen Ansprechpartner vertreten werden.
Täter und Opfer werden zunächst getrennt zu einem Gespräch mit dem Vermittler
eingeladen. Dabei wird geklärt, welche Erwartungen es gibt und ob der Versuch
eines TOA möglich ist.
Wenn bei beiden die Bereitschaft zum TOA besteht, treffen sie sich im Beisein des
Vermittlers zu einem gemeinsamen Gespräch.
Der Geschädigte hat die Möglichkeit:
Der Täter erhält in dem gemeinsamen Gespräch die Gelegenheit:
Der Vermittler ist für beide Seiten ein neutraler Ansprechpartner.
Er kann Vorschläge zur Schadenswiedergutmachung und Aussöhnung machen.
Er bietet beiden, Täter und Opfer einen geschützten Rahmen, in dem die jeweiligen
Gefühle, Sichtweisen und Ansprüche geäussert werden können.
Er überwacht die getroffenen Vereinbarungen und berichtet dem Staatsanwalt/Richter
über das Ergebnis.
Für diesen Fall wurde ein Opferfond eingerichtet.
Aus diesem Fonds kann der Täter ein Darlehen erhalten, das er in angemessenen
Raten zurückbezahlen kann.