Ziel dieses Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen.
Zielgruppe sind Geldstrafenschuldner und Personen, die gemeinnützige Arbeit als gerichtliche Bewährungsauflage oder aufgrund von Gnadenentscheidungen zu erfüllen haben oder Personen, deren Verfahren nach § 153 a StPO eingestellt wird.
Der Verein ist sehr interessiert neue Einsatzstellen für dieses Projekt zu finden. Falls sie gemeinnützige Arbeit zu verrichten oder eine Einsatzstelle anzubieten haben, können sie gerne zu uns Kontakt aufnehmen. Die gemeinnützige Arbeit ist für den Auftraggeber kostenfrei!
Dieses sehr erfolgreiche Projekt wird seit Oktober 2007 durch den Bezirksverein für soziale Rechtspflege durchgeführt.
Die zuständige Mitarbeiterin ist die Dipl. Sozialpädagogin Frau Blum.